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   BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09   

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https://dejure.org/2010,23284
BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09 (https://dejure.org/2010,23284)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09 (https://dejure.org/2010,23284)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 28 W (pat) 95/09 (https://dejure.org/2010,23284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CutMetall" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CutMetall" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-dr-graf.de (Entscheidungsbesprechung)

    "CutMetall" nicht unterscheidungskräftig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO).

    Das Markenwort " CutMetall " geht damit nicht über die bloße Zusammenfügung seiner beschreibender Einzelbestandteile hinaus und besitzt auch in seiner Gesamtheit einen unmittelbar verständlichen, produktbeschreibenden Bedeutungsgehalt (vgl. hierzu EuGH GRUR 2008, 608, Rdn. 45 - EUROHYPO).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Vielmehr ist die angemeldete Marke vor dem dargestellten Hintergrund als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE ).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Entscheidend für die Frage der Eintragbarkeit eines Wortzeichens ist jedoch nicht der Begriffsgehalt seiner einzelnen Bestandteile, vielmehr ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft maßgeblich auf das Markenwort in seiner Gesamtheit abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 - SAT.2).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Aus diesem Grund verlangt die Rechtsprechung, dass zwischen dem angemeldeten Gesamtbegriff und der bloßen Summe seiner produktbeschreibenden Einzelbestandteile ein merklicher Unterschied bestehen muss (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 60, Rdn. 24 - Companyline).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Vielmehr ist die angemeldete Marke vor dem dargestellten Hintergrund als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE ).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09
    Das Bundespatentgericht ist als Beschwerdegericht auch nicht gehalten, den Verfahrensbeteiligten Äußerungsfristen zu setzen oder einen beabsichtigten Entscheidungstermin im Vorfeld mitzuteilen (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).
  • BPatG, 08.04.2014 - 24 W (pat) 512/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "LIGADIGITAL" - keine Unterscheidungskraft

    Beide Gestaltungselemente entsprechen der gängigen Werbepraxis, durch die der Sinngehalt einer Wortverbindung für das Publikum besonders schnell erfassbar hervorgehoben werden soll (vgl. BPatG 25 W (pat) 65/06, B. v. 25. September 2008 - Homöop@thie Edition Digital; BPatG 28 W (pat) 95/09, B. v. 9. Dezember 2010, Rn. 15 - CutMetall; BPatG 25 W (pat) 30/10, B. v. 28. Juli 2011 - Smiledesign).
  • BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "CUTMETALL (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2010 (28 W (pat) 95/09 - CutMetall, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM) zu einer Beschwerde desselben Anmelders festgestellt hat, handelt es sich bei dem Markenwort "CutMetall" um einen für die angesprochenen Fachkreise unmittelbar verständlichen Sachhinweis mit dem produktbezogenen Bedeutungsgehalt "schneiden/sägen/abspanen/schleifen/zerspanen/fräsen von Metall".
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